Leihmutterschaft ist in Italien verboten. Wer sie auf italienischem Boden durchführt, organisiert oder dafür wirbt, riskiert bis zu zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 600.000 bis zu einer Million Euro. Nun steht ein neuer Gesetzentwurf der Regierungspartei Fratelli d'Italia kurz vor der finalen Abstimmung, mit dem Leihmutterschaft ebenso bestraft werden soll, wenn sie von italienischen Staatsbürgern im Ausland in Anspruch genommen wird.
Leihmutterschaft in Italien
Fortpflanzungstourismus wird zum riskanten Spiel
Das heimische Leihmutterschaftsverbot im Ausland umgehen und dann in der Heimat auf Anerkennung der Familienverhältnisse pochen? Der italienische Gesetzgeber lässt das bald nicht mehr mit sich machen.